Selbständig bleiben

Selbständig bleiben, wo es geht

Auch wenn Sie oder Ihr Angehöriger vorübergehend oder langfristig auf Pflege angewiesen sind, sollte die Selbstständigkeit so weit es geht erhalten bleiben oder wieder hergestellt werden.

Deshalb bieten wir ganz gezielt verschiedene Arten von Hilfestellungen an.

Anleiten

Wenn der Pflegebedürftige körperlich dazu in der Lage ist, etwas selbst auszuführen, aber nicht weiß, wie es geht, leiten wir ihn entsprechend seinen Möglichkeiten an. Dazu lenken unsere Pflegekräfte den Patienten durch einzelne Handlungsschritte oder den ganzen Ablauf, erklären oder demonstrieren, wie es geht. Die Mobilität wird so gefördert und ein Stück Eigenständigkeit bewahrt.

Beaufsichtigen

Ist der Patient körperlich nur wenig beeinträchtig, kann er viele Dinge noch selbst ausführen. Sobald Unsicherheit oder Hilfebedarf besteht, greifen unsere Pflegekräfte ein. Hierbei geht es vor allem um die Sicherheit und um die Kontrolle darüber, ob die betreffenden Verrichtungen in der erforderlichen Art und Weise durchgeführt werden.

Unterstützen

Ist der Pflegebedürftige grundsätzlich dazu in der Lage, etwas selbstständig auszuführen, benötigt aber Hilfe bei der Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung, bietet das Pflegepersonal ergänzende Hilfestellungen.

Beispiel: Der Patient kann sich selbstständig waschen, benötigt aber Hilfe beim Einsteigen in die Badewanne.

Teilweise Übernahme

Kann der Patient Dinge nur teilweise selbst verrichten, übernimmt die Pflegekraft genau die Handgriffe, bei denen Hilfe benötigt wird.

Beispiel: Der Pflegebedürftige kann sich selbst am Oberkörper waschen, erreicht aber nicht den Rücken.

Vollständige Übernahme

Alle Dinge, die der Pflegebedürftige nicht selbst ausführen kann, übernimmt die Pflegekraft für ihn.
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